Am 20. Mai hat die Weltgemeinschaft einen großen Schritt im Kampf gegen den Klimawandel getan. Nein, der UN-Generalsekretär hat an dem Tag nicht das Erdklima-Thermostat um 0,5 Grad zurückgedreht – diese Aufgabe bleibt der gesamten Menschheit erhalten. Doch die UN-Resolution zur Umsetzung des Gutachtens des Internationalen Gerichtshofs zum Klimawandel wurde von der Generalversammlung mit einer breiten Mehrheit angenommen und wird weitreichende Folgen haben.
Solide Argumente
Luxemburg hat, wie bereits 2022, als die UN-Generalversammlung über die Anfrage an den Gerichtshof abstimmte, die Resolution als Mitunterzeichner unterstützt. Damit hat das Land einen ersten Beitrag zur Durchsetzung des Gutachtens geleistet. Die jetzt angenommene Resolution stärkt die Schlussfolgerungen des Gerichtshofs, über die wir bereits im vergangenen Jahr in Detail hier berichtet hatten. Nur ein paar Länder stimmten am 20. Mai dagegen, nachdem sie beim Versuch gescheitert waren, die Resolution zu verwässern: die USA, Saudi-Arabien, Russland, Israel, Iran, Jemen, Liberia und Belarus.
Für die Klimabewegung stellt dies einen wichtigen Schritt nach vorn dar, der von Greenpeace Luxemburg und ASTM in einem gemeinsamen Kommuniqué begrüßt wurde. Unter anderem ist klarer denn je, dass Staaten nicht nur eine moralische und politische, sondern auch eine rechtliche Verpflichtung haben, einen angemessen Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels beizutragen. Auch der Stellenwert der 1,5-Grad-Marke, die in jüngster Zeit in Frage gestellt wurde, wurde als notwendig für die Wahrung der Grundrechte heutiger und künftiger Generationen gestärkt. Das Gutachten, zusammen mit der UN-Resolution, kann als juristisches Argument bei Klimaklagen, aber auch in politischen Diskussionen und Entscheidungsprozeduren verwendet werden. Das gilt sowohl für NGOs in ihren Forderungen an die politischen Institutionen, als auch für Initiativen von Gemeinden, die von der Regierung eine Unterstützung beim Verfolgen der Klimaziele erwarten können.
Mehr Details, mehr Story
Mehr technische Details zu der Bedeutung des Gutachtens findet man zum Beispiel auf dem Verfassungsblog oder bei der Heinrich-Böll-Stiftung. Auf Englisch bieten sich die Analysen von CarbonBrief, Stockholm Environment Institute oder Earth.org an.
Last but not least sei daran erinnert, dass das Verfahren am Internationalen Gerichtshofs vom Bündnis PISFCC (Pacific Islands Students Fighting Climate Change), unterstützt durch die Republik Vanuatu, angestoßen wurde. Der Film „Yumi – the whole world“, der ihre Geschichte erzählt, wurde vor kurzem im Fernsehen ausgestrahlt. Auf 3Sat kann man ihn zum Beispiel noch ansehen (deutsch synchronisiert). Auf Englisch ist er auf dem Youtube-Kanal von Al Jazeera in einer kürzeren Fassung zu sehen. Das Klima-Bündnis Lëtzebuerg ist dabei, die Möglichkeiten für eine Vorführung mit anschließender Diskussion zu erkunden.

