Kriterien zur finanziellen Sofort-Hilfe zur Unterstützung von Südpartnern in Krisensituationen

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Kriterien zur finanziellen Sofort-Hilfe zur Unterstützung von Südpartnern in Krisensituationen

Kriterien zur finanziellen Sofort-Hilfe zur Unterstützung von Südpartnern in Krisensituationen

Klima-Bündnis Lëtzebuerg / ASTM Aktionen mit Süd-Partnern 15 Oktober 2020

Die Kriterien zur finanziellen Sofort-Hilfe zur Unterstützung von Südpartnern in Krisensituationen wurden kürzlich im Rahmen der zum ersten Mal in schriftlicher Form stattfindenden Abstimmungen zur Jahresbilanz des Klima-Bündnis Lëtzebuerg ohne Gegenstimmen verabschiedet: Anlass genug, sie jetzt bekannt zu machen und auch an Organisationen weiterzureichen, die ihren Sitz in Mitgliedsgemeinden haben und damit auch als mögliche Antragsteller in Frage kommen.

Antragsberechtigt sind NGOs, Kooperativen oder Organisationen mit vergleichbarer Struktur. Ein wichtiges Auswahl-Kriterium ist die Förderung der Resilienz, indem ausgehend von der Katastrophe Anpassungsmaßnahmen unterstützt werden, die die Folgen des Klimawandels für die lokale Bevölkerung nachhaltig verbessern.

Anträge sind bei der Klima-Bündnis-Koordination unter klima@astm.lu einzureichen.

KRITERIEN Unterstützung Südpartner

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