Ausnahmeregelung für gemeinschaftliche PV-Anlagen – Brief an Minister E. Schneider

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Ausnahmeregelung für gemeinschaftliche PV-Anlagen – Brief an Minister E. Schneider

Ausnahmeregelung für gemeinschaftliche PV-Anlagen – Brief an Minister E. Schneider

Klima-Bündnis Lëtzebuerg Aus der Praxis 30 Oktober 2012

Sehr geehrter Herr Minister,

In vielen der aktuell 36 Klima-Bündnis Gemeinden Luxemburgs gibt es momentan Initiativen zur Errichtung von gemeinschaftlichen PV-Anlagen auf Dächern von kommunalen Infrastrukturen. Anlagen, die sicherlich effizienter sind als kleine Anlagen auf Privatdächern, die darüber hinaus aber auch noch den Gemeinschaftssinn der BürgerInnen stärken, ein anderes Energiebewusstsein schärfen und es den Kommunen ermöglichen aktiv zu werden – ganz im Sinne der vom Klimapakt gewünschten lokalen Energieproduktion unter Einbeziehung der Bevölkerung.

Die aktuelle Vergütung von Strom aus Photovoltaik via Einspeisetarif ist sicherlich überhöht und bedarf einer Verringerung. Aber großen Anlagen über 30 kWp gar keinen garantierten Einspeisetarif mehr zu gewähren, bedeutet de facto ein Ende auch für Gemeinschaftsanlagen dieser Größe. Oder aber eine Multiplizierung von Anlagen unter 30 kWp auch dort, wo größere Anlagen effizienter arbeiten könnten. Beides kann nicht im Sinne einer kohärenten Energiepolitik sein.

Aus all diesen Gründen möchten wir Sie bitten, im vorliegenden Reglementsentwurf den Gemeinschaftsanlagen unter der juristischen Form von „sociétés civiles“ , Genossenschaften oder „associations sans but lucratif“ eine Sonderstellung einzuräumen, mit einem nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten korrekten Einspeisetarif.

In der Hoffnung, dass dies noch möglich sein wird, verbleiben wir mit den besten Grüßen.

 

 

Für das Klima-Bündnis Lëtzebuerg

Paul Polfer

Nationale Koordination


 

71351595365Brief_E_Schneider___Gemeinschaftsanlagen_PV_final.pdf

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