Resolution des Klima-Bündnis Lëtzebuerg zur ILO-Konvention Nr. 169

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Resolution des Klima-Bündnis Lëtzebuerg zur ILO-Konvention Nr. 169

Resolution des Klima-Bündnis Lëtzebuerg zur ILO-Konvention Nr. 169

Klima-Bündnis Lëtzebuerg Aus der Praxis 21 Mai 2012

RESOLUTIONSTEXT

Die Mitgliederversammlung des Klima-Bündnis Lëtzebuerg fordert die  Regierung und die Abgeordnetenkammer am 14.5.2012 in Kehlen auf, als Zeichen ihrer Verantwortung gegenüber den indigenen Völkern der Welt und für die Verteidigung der universellen Menschenrechte, das Übereinkommen Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über Indigene und in Stämmen lebenden Völkern in unabhängigen Staaten im Jahr 2012 zu ratifizieren. 

 

BEGRÜNDUNG

Die Übereinkunft Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organisation – ILO1) ist die bislang einzige, völkerrechtlich verbindliche Norm und damit das stärkste internationale Rechtsinstrument zum Schutz indigener und in Stämmen lebender Völker.

Dreihundert Millionen Menschen – über vier Prozent der Weltbevölkerung – gehören Völkern, Nationen, Stämmen oder Gemeinschaften an, die als Ureinwohner ihres Landes und oft in enger Beziehung zur Natur leben ; in Amazonien sind es über 1,5 Millionen Menschen. In der Regel zählen diese Völker zu den ärmsten Gruppen in ihren Staaten und sind Opfer von Ausbeutung, Unterdrückung, Diskriminierung. Vielfach werden ihre Lebensgrundlagen durch den Abbau von festen und fossilen Rohstoffen, den Bau von Staudämmen, die Ausbreitung von Monokulturen oder ähnliche große Projekte bedroht. 

Angesichts des immer weiter steigenden Drucks auf die Ländereien der Indigenen und die Rohstoffe im Boden darunter stellt der  20. Jahrestag des Erdgipfels zu Rio mit seinem Leitbild der globalen Nachhaltigkeit für uns hier in Luxemburg den inhaltlich passenden Anlass  dar, die ILO-Konvention zu ratifizieren. Wir können dabei aufbauen auf die Resolution des Europäischen Parlaments zur Lage der Grundrechte in der Europäischen Union 2001 (2001/2014(INI)) und auf die Resolution des Internationalen Klima-Bündnis vom 14.10 2004 zu Brüssel.

Die ILO-Konvention 169 berührt viele ökonomische, soziale und kulturelle Aspekte der Indigenen. Zwei seien hier besonders hervorgehoben, weil sie die Kernpunkte indigener Forderungen aufgreifen:

1. Die Anerkennung der kollektiven Landrechte indigener Völker. Die COICA (Coordinadora de las Organizaciones Indígenas de la Cuenca Amazónica), der traditionelle Partner des Internationalen Klima-Bündnisses, und die nationalen und regionalen Organisationen der Indigenen Amazoniens fordern immer wieder von ihren Staaten, dass sie als Eigentümer ihrer Ländereien anerkannt werden und – vor allem bei Großprojekten – vor der staatlichen Genehmigung davon in Kenntnis gesetzt und umfassend informiert werden (« consulta previa »). Diese Forderung greifen die beiden Artikel 14 und 15 der ILO-Konvention auf:

– Art. 14, S. 1: « Die Eigentums- und Besitzrechte der betreffenden Völker an dem von ihnen von alters her besiedelten Land sind anzuerkennen. »

– Art. 15, S. 2 : „ In Fällen, in denen der Staat das Eigentum an den […] unterirdischen Ressourcen […] behält, haben die Regierungen Verfahren festzulegen […], mit deren Hilfe sie die betreffenden Völker zu konsultieren haben, um festzustellen, ob und in welchem Ausmaß ihre Interessen beeinträchtigt werden würden, bevor sie Programme zur Erkundung oder Ausbeutung solcher Ressourcen ihres Landes durchführen oder genehmigen. Die betreffenden Völker müssen wo immer möglich an dem Nutzen aus solchen Tätigkeiten teilhaben und müssen einen angemessenen Ersatz für alle Schäden erhalten, die sie infolge solcher Tätigkeiten erleiden. »    

2. Die Anerkennung des Rechts auf selbstbestimmte Entwicklung: Unsere amazonischen Partner betonen immer wieder, dass sie gegenüber unserem wachstumsorientierten materiellen Lebensstil ein anderes Weltbild haben, in dem sie sich als Teil der endlichen Natur begreifen und verhalten.  Artikel 7, S. 1 der ILO-Konvention stärkt ihnen hierfür den Rücken: « Die betreffenden Völker müssen das Recht haben, ihre eigenen Prioritäten für den Entwicklungsprozess, soweit er sich auf ihr Leben, ihre Überzeugungen, ihre Einrichtungen und ihr geistiges Wohl und das von ihnen besiedelte oder anderweitig genutzte Land auswirkt, festzulegen[…]»

Pflichten, die Luxemburg daraus entstehen…

Da Luxemburg selbst keine indigene Bevölkerungsgruppe hat, liegt der Hauptwert der Ratifizierung darin, das Gewicht dieser Konvention international zu stärken. Luxemburg kann sich in seiner Außenpolitik auf die Konvention beziehen und soll alle fünf Jahre Berichte über die Umsetzung des Abkommens vorlegen.

Für das Bild des Landes nach außen ist es positiv, wenn in Luxemburg ansässige  Unternehmen in ihre internationalen Operationen die Rechte der indigenen Völker respektieren. Die Beachtung solcher Verhaltenskodizes verlangen auch die Weltbank und die OECD in ihren Leitsätzen für Auslandsinvestitionen multinationaler Unternehmen. Die ILO-Konvention stattet die Indigenen zudem nicht mit neuen Veto-Rechten aus. Als Land mit einem ökologischen Fußabdruck, der fünfmal größer als die eigene Fläche ist, und starken Wachstumszielen für unsere Wirtschaft und Bevölkerungszahl, sollten wir besonderen Wert darauf legen, von keinen Produkten zu profitieren, deren Rohstoffe möglichst billig auf Kosten der Rechte indigener Völker abgebaut werden.

Die Ratifizierung der ILO-Konvention 169 wird so das internationale Ansehen Luxemburgs – vor allem in den Augen der lateinamerikanischen Staaten – mehren.

Bisher haben 22 Staaten die ILO-Konvention 169 ratifiziert, darunter fast alle lateinamerikanischen Staaten und in Europa die Niederlande, Dänemark, Norwegen und Spanien – also auch Staaten, die keine eigenen indigenen Minderheiten haben. Denn je mehr Staaten diese Konvention unterzeichnen, desto größer werden ihr Gewicht und ihr Nutzen für  die Indigenen in ihrem Engagement dafür, dass sie existierende Rechte, die sie auf dem Papier haben, auch in der Realität bekommen.

 

Einstimmig beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 14. Mai 2012 in Kehlen.

 

Kontakt: Dietmar Mirkes/ASTM

klima@astm.lu/Tel. 400427 – 30

 

 

1) Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Sie wurde im Jahr 1919 gegründet und hat ihren Hauptsitz in Genf. Die ILO verfügt über eine dreigliedrige Struktur, die im UN-System einzigartig ist und der Tripartite ähnelt: Die 183 Mitgliedsstaaten sind durch Repräsentanten sowohl von Regierungen, als auch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in den Organen der ILO vertreten.

 

20120612-GI-Motion-Ratifier-Ilo169_1.pdf

Resolution_ILO169.pdf

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