Resolution: DIE POST-2015 ENTWICKLUNGS-AGENDA – VON VISIONEN ZU MASSNAHMEN UND LÖSUNGEN

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Resolution: DIE POST-2015 ENTWICKLUNGS-AGENDA – VON VISIONEN ZU MASSNAHMEN UND LÖSUNGEN

Resolution: DIE POST-2015 ENTWICKLUNGS-AGENDA – VON VISIONEN ZU MASSNAHMEN UND LÖSUNGEN

Klima-Bündnis Aus der Praxis 7 Mai 2015

RESOLUTION

Beschluss auf der Mitgliederversammlung am 23. April 2015 in Dresden, Deutschland. Eingereicht von Klima-Bündnis – Europäische Geschäftsstelle, Klimabündnis Österreich, Klima-Bündnis Luxemburg / ASTM und Umweltverein Reflex / Klima-Bündnis Ungarn

HINTERGRUND

Im Jahr 2000 verabschiedeten Staats- und Regierungschefs aus 189 Ländern die Millenniumserklärung der Vereinten Nationen, die die Herausforderungen des neuen Jahrtausends darstellt. Aus ihr wurden die acht Millenniums-entwicklungsziele (MDGs) abgeleitet, die zum wichtigsten Instrument der globalen Armutsbekämpfung wurden – und auch von vielen Kommunen im Rahmen der Erklärung der Weltunion der Kommunen (United Cities and Local Governments; UCLG) unterzeichnet wurden. Globale Herausforderungen, wie der Klimawandel oder die immer stärkere Ausbeutung der natürlichen Ressourcen und die damit einhergehende Zerstörung der Lebensgrundlage von Millionen von Menschen, verstärken soziale Ungleichheiten und verhindern gleichzeitig die Erreichung der MDGs. Auf der Rio+20-Konferenz wurde 2012 die Entwicklung von globalen Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDGs) beschlossen, die die Herausforderungen der Armutsbekämpfung, des Umweltschutzes, des nachhaltigen Konsums und der Produktion aufnehmen.

Die Arbeit des Klima-Bündnis basiert auf der Erkenntnis, dass die globale Übernutzung der natürlichen Ressourcen zu dramatischen Umweltbelastungen und sozialen Problemen führt. Nur wenn der Ressourcenverbrauch gesenkt wird, schaffen wir die Voraussetzungen für einen effektiven Klimaschutz.      
2012 verabschiedeten die Mitglieder des Klima-Bündnis die Resolution „Die Millenniumskonsumziele als wichtigen Beitrag zu den Millenniumsentwicklungs-zielen“. Dies unterstreicht, dass globale Ziele, die rein auf Armutsreduzierung im Süden abzielen, weder ausreichen, noch eine globale nachhaltige Entwicklung
voranbringen. International spiegelt sich diese Erkenntnis in der Diskussion zur Verabschiedung der „Sustainable Development Goals“ (SDGs) wieder.

Basierend auf dem Grundsatz der „gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortung“ sollen die Nachhaltigkeitsziele im September 2015 verabschiedet werden. Menschenrechte, Governance-Fragen, Umwelt, wirtschaftliche und soziale Entwicklung sollen durch diese Ziele auf globaler Ebene als zusammenhängend anerkannt werden. Kommunen und indigene Völker sind zwei von neun „Major Groups“, die als wichtige Schlüsselfaktoren der Gesellschaft zum Erreichen der SDGs beitragen.

2015 wurde zudem von der Europäischen Union zum „Europäischen Jahr für Entwicklung“ (EYD2015) ausgerufen. Unter dem Motto „Unsere Welt, unsere Würde, unsere Zukunft.“ sollen BürgerInnen über die Aktivitäten und die aktuelle Entwicklungspolitik der EU informiert werden.

 

BESCHLUSSTEXT

Die Mitglieder des Klima-Bündnis bekräftigen:

Im Rahmen unserer Klima-Bündnis-Mitgliedschaft setzen wir uns weiterhin für ambitionierte globale Klimaschutzziele sowie für die Post-2015-Entwicklungs­agenda und globale Nachhaltigkeitsziele ein. Als Schnittstelle zwischen der internationalen, europäischen und nationalen Ebene sowie der Bevölkerung vor Ort, leisten Kommunen einen wichtigen konkreten Beitrag für Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Integrative und partizipative Kooperation mit unseren Partnern aus dem Süden ist für uns eine wichtige Voraussetzung.

 

Die Mitgliedskommunen des Klima-Bündnis fordern die EU sowie die internationale Staatengemeinschaft auf:

 

·         Die Anliegen und Potentiale der lokalen Ebene müssen bei der Festlegung von globalen Zielen berücksichtigt und KommunalvertreterInnen in die Diskussion mit eingebunden werden;

 

·         Die Europäische Union muss die Rolle der Kommunen in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit stärken. Dies bedarf einer gemeinsamen Weiterentwicklung der bereits bestehenden Instrumente, sowie der daran angeschlossenen Bekräftigung der finanziellen Förderung;

 

·         Die EU-Förderlinie („Non-State Actors and Local Authorities in Development Raising public awareness of development issues and promoting
development education in the European Union (DEAR)”) muss die politischen und administrativen Realitäten der Kommunen berücksichtigen. Die aktuellen Kriterien mit immer größeren, pan-europäischen Projekten, gefährden eine effektive Durchführung sowie die Erreichung der Ziele;

 

·         Die EU muss den Green Climate Fund stärken und einen transparenten Stufenplan bis 2020 entwickeln;

 

·         Die Wahrung der Umwelt- und Menschenrechte und speziell indigener Rechte müssen bei entwicklungs‐ und klimapolitischen Maßnahmen gewährleistet werden. Die Mitgliedsstaaten der EU – selbst wenn sie keine eigene indigene Bevölkerung haben – sollen dem Beispiel Spaniens und der Entschließung des deutschen Bundesrates vom 27.3.2015 folgen und die ILO‐Konvention Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation ratifizieren; eine entsprechende Empfehlung der EU dafür wäre hilfreich.

 

·         Europäische Firmen und Finanzinstitutionen müssen in Auslandsprojekten, die sie durchführen oder an denen sie beteiligt sind, Umwelt‐ und Menschenrechte respektieren und im Falle von Verstößen dagegen sanktioniert werden. Die EU und ihre Mitgliedsstaaten sollen die Schaffung eines rechtsverbindlichen Instruments der Sanktionierung solcher Verstöße in die Wege leiten (vergleichbar dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag).

 

Selbstverpflichtung der Kommunen im Klima-Bündnis

Direkte Partnerschaften zu indigenen Völkern, der Austausch von Erfahrungen zwischen Kommunen, faire Produkte in der Verwaltung, kommunale Bildungswochen oder die punktuelle Unterstützung von Projekten in Amazonien – bereits heute sind viele Mitgliedskommunen im Bereich der globalen Klimagerechtigkeit aktiv. Die Mitglieder des Klima-Bündnis bekräftigen die bereits bestehenden lokalen Initiativen und Aktivitäten, sagen ihnen politische Unterstützung zu und schaffen Rahmenbedingungen für neue Projekte und fördern das Engagement auf kommunaler Ebene.

Damit die globalen Ziele Wirkung zeigen, müssen sie von der lokalen Ebene mit Leben gefüllt werden. Dafür ist politischer Wille und zivilgesellschaftliches Engagement gefordert – diesem Ziel verpflichten sich die Klima-Bündnis-Kommunen.

Resolution KB_Post 2015

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