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Klima-Bündnis Lëtzebuerg Aus der Praxis 8 Dezember 2010

Am 8. Dezember 2010 trafen sich in Luxemburg die vier Partnerorganisationen ASTM / Klima-Bündnis Lëtzebuerg, die europäische Geschäftsstelle des Klima-Bündnis, Nadace Partnerství (Tschechien) und Védegylet (Ungarn) um ihre dreijährige erfolgreiche Zusammenarbeit im EU-Projekt „Energy­Bridges – nachhaltige Energie zur Armutsreduzierung“ abzuschließen.

Anlässlich des diesjährigen UN-Klimagipfels in Cancún (COP 16) richten sie folgenden Appell an ihre Regierungen und die EU-Kommission:

1.        Die europäischen Staaten sollen gemäß ihrer historischen Verantwortung für den Klimawandel und ihrem ökonomischen Potential eine Führungs-rolle bei der Bekämpfung des Klimawandels übernehmen und ihre Treibhausgase bis 2020 um 40 % reduzieren (Basisjahr 1990).

2.        Von diesen 40 % sollen drei Viertel der Emissionen auf nationaler Ebene reduziert werden. Kompensation durch „Flexible Mechanismen“ und der Ankauf von Emissionsrechten innerhalb Europa sind Nullsummenspiele, die weder die Treibhausgase reduzieren, noch glaubwürdig sind.

3.        Die Länder des Südens haben gemäß des Prinzips der „gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortung“ aus der Klimarahmenkonvention das Recht, der Armutsbekämpfung Priorität vor der Bekämpfung des Klimawandels einzuräumen. Das gleiche Prinzip verpflichtet die Industrieländer, die Länder des Südens finanziell und durch Technologie-Transfer zu unterstützen, um das notwendige Wachstum mit einer Entkoppelung von den fossilen Energien zu erreichen. Eine Schlüsselrolle für die Entwicklung ländlicher Räume im Süden spielen dezentrale regenerative Energien mit lokalen und regionalen Netzen. Die Industrieländer als Hauptverursacher des Klimawandels müssen den Entwicklungsländern zusätzlich bei der Anpassung an den Klimawandel unterstützen.

4.        Die Förderung fossiler Energien wie Öl, Kohle und Gas sowie Uran und der Anbau von Agrokraftstoffen im Süden für den Export in den Norden gehen in den meisten Fällen zu Lasten der Menschenrechte und richten große Umweltschäden an. Daher soll die EU die Importe von fossilen und nuklearen Rohstoffen aus dem Süden schrittweise zurückfahren.

5.        Für die Beimischung von Agrokraftstoffen in der EU soll ein Moratorium verhängt werden, bis eine eindeutige positive Ökobilanz erwiesen ist, keine Wälder gefällt werden und schützenswerte Freiflächen erhalten bleiben.

6.        Die Hilfe zur Reduzierung der Treibhausgase und zur Anpassung an den Klimawandel ist keine Entwicklungshilfe, sondern die Begleichung einer Schuld nach dem Verursacherprinzip und der notwendige Beitrag unserer Staaten und der EU zur Lösung globaler Probleme. Sie ist infolgedessen zusätzlich zur Entwicklungshilfe zu leisten. Diese Zusätzlichkeit muss transparent sein.

Für die Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels – zu denen ausdrücklich auch der Schutz der Wälder gehört – und für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels in armen Ländern stehen im Zeitraum 2010 bis 2012 30 Milliarden US-Dollar zur Verfügung (Copenhagen Accord). Die EU hat 2,4 Milliarden US-Dollar pro Jahr zugesagt. Damit können Projekte aus dem Süden, wie z.B. die Yasuní-ITT-Initiative Ecuadors finanziert werden. Grundsätzlich sollte der Schutz der Regenwälder ohne das Generieren von Emissionsrechten gewährleistet werden. Dabei sind Monokulturen auszuschließen und die Rechte der indigenen Völker zu berücksichtigen.

 

Luxemburger_Appell_de.pdf

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